Erklärung zum Vermittler Status

Erklärung zum Vermittlerstatu - Agentur

Die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbedingungen, gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen
und NBC Touristik und Ferienimmobilien Service Greetsiel.

Abgrenzung Reiseveranstalter-/Reisevermittlertätigkeit


Wir vermitteln im Auftrag der Eigentümer und sind kein Reiseveranstalter !
Abgrenzungsmaßstab ist § 651 a Abs. 2 BGB
Einzelleistungen werden nicht nach dem Reisrecht der §§ 651a ff. BGB behandelt


1. Allgemeines


Das von Ihnen gemietete Ferienobjekt ist nicht unser Eigentum.
Wir sind lediglich als Vermittler im Namen und auf Rechnung, des Wohnungseigentümers tätig.
Wir sind bevollmächtigt, die im Zusammenhang mit der Vermittlung stehenden Rechtsgeschäfte für den Eigentümer abzuwickeln.
Ein Bherbergungsvertrag kommt ausschließlich mit dem Eigentümer zustande und wird lediglich im Auftrag übermittelt.
Zahlungen, Zahlungsbedingungen sind durch den Eigentümer geregelt und gewünscht.

Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das Konto der Eigentümer.
Im Mietvertrag ist der Eigentümer Namentlich mit Anschrift genannt.

2. Buchung/ Vermittlung

Nach erfolgter Vermittlung erhalten Sie von uns eine Vermittlungsbestätigung/ Rechnung in Form eines Gastaufnahme Vertrages/ Beherbergungs Vertrag der im Auftrag der Eigentümer, durch uns für sie versendet wird.
Die Zahlungsbedingungen und Formalitäten wie Stornierung, Rücktritt werden dort in den
AGB´s gesondert erläutert.
Die Eigentümer werden durch uns über eine erfolgte Vermittlung informiert.


Wichtig!
Vertragspartner ist in jedem Fall der einzelne Eigentümer, der im Mietvertrag Namentlich mit Anschrift genannt wird.
Ebenfalls werden Zahlungen ausschließlich auf das benannte Eigentümerkonto geleistet.
Dies schließt die Informationspflicht und Betreuungspflicht durch uns, gegenüber Ihnen nicht aus.
In jedem Fall empfehlen wir Ihnen zusätzlich den Abschluß einer Rücktritts Versicherung


Zusatz Informationen/ Gastaufnahme und Beherbergungsvertrag

Hier stellen wir Ihnen als reine Information, Vorab schon einmal die vom Deutschen Tourismus Verband empfohlenen Buchungsbestimmungen vor.
Quelle: Deutscher Tourismus Verband


Verträge, Storno und Preisdarstellung

Gastaufnahmevertrag /Beherbergungsvertrag

Sobald der Gast bei Ihnen bucht, schließt er mit Ihnen einen Gastaufnahmevertrag bzw. Beherbergungsvertrag ab. Dabei spielt es keine Rolle ob der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde. Der Gast führt die Buchung auch für alle anderen mitreisenden Personen aus, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Wir empfehlen eine schriftliche Buchungsbestätigung vom Gast unterschreiben zu lassen.

Vereinbarte Leistungen

Welche Leistungen vom Beherbergungsbetrieb und vom Gast vereinbart wurden, ergibt sich aus den Angaben im Buchungsangebot, den Katalogangaben sowie der Buchungsbestätigung.

Vertragseinhaltung

Beherbergungsbetrieb und Gast sind zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet. Es gilt der Grundsatz „gebucht ist gebucht“. Der Vermieter hat dem Gast die gebuchte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Unterkunftspreis zu zahlen.

Rücktritt/Storno

Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes ist daher ausgeschlossen. Reist der Gast erst gar nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig von Grund und Zeitpunkt der Absage, Ihnen den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen.
Zu den ersparten Aufwendungen gehören z.B. Wäsche, Frühstück, Strom, Heizung.bei Ferienwohnungen und Häusern beträgt der Abzug 10%

Anstatt der vollen Stornierungsgebühren, haben wir für Sie eine gestaffelte günstigere Variante gewählt, die Sie bei Buchungsbestätigung akzeptiert haben. s. Storno Gebühren

Der Vermieter seinerseits macht sich Schadensersatzpflichtig, wenn er dem Gast die gebuchte Unterkunft - z.B. wegen Überbuchung - und auch keine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen kann.

Nach der gültigen Rechtssprechung sind als ersparte Aufwendungen, folgende Prozentsätze pauschal abzuziehen:
Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern werden 10 % pauschal abgezogen.

Sie als Gastgeber sind aber verpflichtet, Ihren Schaden so gering wie möglich zu halten und das Zimmer/die Wohnung wenn möglich weiter zu vermieten. Sie müssen sich das Ersparte auf die Stornogebühr anrechnen lassen.

Leistungserbringung

Auch für Sie als Gastgeber sind die vertraglich vereinbarten Leistungen verbindlich. Sie haben die Leistungen so zu erbringen wie es im Katalog angeboten und vereinbart wurde. Dazu gehört als allererstes die Bereitstellung der zugesagten Unterkunft. Falls Sie aus Versehen ein Zimmer doppelt vergeben haben, sollten Sie unverzüglich für gleichwertigen oder besseren Ersatz sorgen, denn der Gast ist berechtigt Schadensersatz zu verlangen.

Preise

Bei Beherbergungsbetrieben ist es international üblich die Preise pro Zimmer anzugeben, in Deutschland dagegen werden die Preise pro Person angegeben. Bei Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern wird der Preis pro Wohneinheit und Zeitdauer der Nutzung (z.B. Tagespreis, Wochenpreis) angegeben.

Preisdarstellung

Erstaunlicherweise finden sich in den Urlaubskatalogen die unterschiedlichsten Preisdarstellungen: mal inklusive Nebenkosten, mal zuzüglich Nebenkosten. Dabei wurde vom Bundesgerichtshof entschieden, dass der Anbieter einer Ferienwohnung bzw. eines Ferienhauses bei der Preisangabe den Endpreis angeben muss. Der DTV empfiehlt dies auch bei der Vermietung von Privatzimmern.

Das heißt, der vom Beherbergungsbetrieb angegebene Endpreis muss alle pauschalen, in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten wie Strom, Wasser, Gas, Heizung, Endreinigung und Bettwäschenutzung enthalten.

Der Vermieter kann Verbrauchskosten dann gesondert in Rechnung stellen, wenn dem Gast die Möglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechung z.B. für Strom, Wasser, Gas, Heizung geboten wird. In diesem Fall muss ein Zähler vorhanden sein und korrekt abgerechnet werden.

Bei Bettwäsche und Endreinigung ist eine gesonderte Abrechnung möglich, wenn dem Gast die Nutzung des Angebotes deutlich von vornherein freigestellt wird. Er kann also wählen, ob er die Endreinigung bezahlt oder selber saubermacht.

Ob die Kurtaxe in den Endpreis mit eingerechnet werden muss oder nicht ist umstritten.
Der DTV empfiehlt die Kurtaxe getrennt vom Mietpreis zu berechnen.

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